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GutachtenkostenKosten für Notöffnung des Kofferraums bei Begutachtung
| Lässt der Schadengutachter durch die Werkstatt, bei der das verunfallte Fahrzeug steht, den nicht mehr ordnungsgemäß öffnenden Kofferraum notöffnen, um „hinter die Kulissen“ zu schauen, muss der gegnerische Versicherer die dafür entstanden Fremdkosten erstatten. Das hat das AG Chemnitz klargestellt. |
Warum es für eine solche Selbstverständlichkeit eines Urteils bedarf, ist schwer verständlich. Die Alternative lautet wohl „Brechstange“, doch damit würde zusätzlicher Schaden angerichtet. Das kann auch nicht Sinn der Sache sein. Weil die Notöffnung des Kofferraums notwendig war, um das Gutachten ordnungsgemäß zu erstellen, ist die Berechnung der Kosten an den Schadengutachter auch der richtige Weg (AG Chemnitz, Urteil vom 04.05.2022, Az. 17 C 1449/21, Abruf-Nr. 229137, eingesandt von Rechtsanwalt Patrick Plückthun, Augsburg).
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AUSGABE: UE 6/2022, S. 5 · ID: 48308074