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ReparaturablaufplanOriginelles Argument eines Versicherers zu Prüfberichten

Abo-Inhalt19.05.20225707 Min. Lesedauer

| Ein Versicherer trägt zur Rettung der von den Gerichten auf breiter Front nicht mehr ernst genommenen Prüfberichte vor Gericht vor: „Insoweit sei ein Vergleich zur BGH-Rechtsprechung bezüglich des Werkstattverweises gezogen: In den Verweisungsfällen erfolgte die Verweisung an eine günstigere Referenzwerkstatt immer mittels Prüfbericht. Hätte der BGH etwas an denen auszusetzen gehabt, so hätte er zur angeblichen Unbrauchbarkeit sicher etwas gesagt.“ |

Das hat Heiterkeitswert. Denn zum einen stammen die BGH-Urteile aus einer Zeit, als noch nicht so offen auf der Hand lag, was die Basis der Prüfberichte ist. Zum anderen sagt der BGH nichts zu Tatsachenfragen, die von den Prozessparteien nicht thematisiert werden. Wir denken also nicht, dass dieses Argument irgendein Gericht beeindrucken wird.

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AUSGABE: UE 6/2022, S. 3 · ID: 48313707

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