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WertminderungUpdate Wertminderung und Vorsteuerabzugsberechtigung
| In Erwartung der – unseres Wissens noch nicht terminierten – BGH-Entscheidung unter dem Az. VI ZR 188/22 zu dem Thema, ob die Wertminderung bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Geschädigten um 19 Punkte zu kürzen ist, soll hier noch ein aktuelles Update zu der Rechtsprechung aus den Instanzen gegeben werden. |
Das AG Memmingen begnügt sich mit der zutreffenden Feststellung, die Wertminderung sei eine mehrwertsteuerneutrale Position, weil ihr kein Leistungsaustausch zugrunde liege. Die vom AG Remscheid aufgeworfene Folgefrage der Auswirkung der Wertminderung in der Vermögensbilanz wurde von den Anwälten des Versicherers nicht aufgeworfen. Die haben nur auf die in der Wertminderung enthaltenen Mehrwertsteuer abgestellt. Die gibt es jedoch nicht (AG Memmingen, Urteil vom 31.05.2023, Az. 22 C 948/23, Abruf-Nr. 235850, eingesandt von Rechtsanwalt Ralf Brückner, Kempten).
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AUSGABE: UE 7/2023, S. 4 · ID: 49551376