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VAVerkehrsrecht aktuell

VerwaltungsrechtBefreiung vom sog. Verhüllungsverbot, oder: Tragen einer Niqab

17.12.2024 1 Min. Lesedauer

| Die Verwaltungsbehörden hatten den Antrag von Musliminnen, ihnen eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der StVO zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren zu erteilen, abgelehnt. Diese Entscheidungen sind jetzt in letzter Instanz vom OVG Rheinland-Pfalz bzw. vom OVG Münster bestätigt worden. |

Das OVG Rheinland-Pfalz (13.8.24, 7 A 10660/23.OVG, Abruf-Nr. 245214) und das OVG Münster (5.7.24, 8 A 3194/21, Abruf-Nr. 245215) hatten keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des in § 23 Abs. 4 S. 1 StVO geregelten Verhüllungsverbots. Der durch das Verhüllungsverbot bewirkte Eingriff in die nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützte Religionsfreiheit sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt und insbesondere auch verhältnismäßig. Die Regelung diene der allgemeinen Sicherheit des Straßenverkehrs und damit dem Schutz von Grundrechten Dritter auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum. Sie trage zum einen dazu bei, im Fall automatisiert erfasster Verkehrsverstöße die Identität des Fahrzeugführers festzustellen. Zum anderen begegne sie der Gefahr von Sichtbehinderungen. Die Eingriffsintensität des Verhüllungsverbots sei nicht hoch. Durch das Verbot werde niemand unmittelbar daran gehindert, seinen Glauben zu praktizieren. Die betroffene Person müsse lediglich auf das Führen eines (geschlossenen) Kraftfahrzeugs verzichten, wenn sie die Bekleidungsvorschriften befolge.

Ausgabe: 12/2024, S. 14 · ID: 50200612

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