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Unerlaubtes Entfernen vom UnfallortUnfallflucht und Zivilrecht

Leseprobe29.08.202529 Min. Lesedauer

| Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) spielt auch im Zivilrecht eine Rolle, wenn es um den Ersatz des bei dem Unfall angerichteten Schadens geht. |

Das AG Brandenburg hat zu den damit zusammenhängenden Fragen jetzt noch einmal in einem umfangreich begründeten Urteil Stellung genommen und die Frage bejaht, ob § 142 StGB als Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB anzusehen ist (AG Brandenburg 28.4.25, 31 C 159/24, Abruf-Nr. 248666).

AUSGABE: VA 10/2025, S. 178 · ID: 50454442

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