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RotlichtverstoßRotlichtverstoß nach Überfahren der Haltelinie bei Grün

Abo-Inhalt08.09.202524 Min. Lesedauer

| Wer bei Grünlicht die Haltelinie überfährt, jedoch noch vor der Kreuzung zum Halten kommt, kann nach Umschalten der Lichtzeichenanlage auf Rotlicht auch bei deren fehlender Erkennbarkeit einen vorwerfbaren Rotlichtverstoß nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7 StVO durch Einfahren in die Kreuzung begehen, wenn er mit deren Umschalten rechnen muss. |

Das hat das BayObLG entschieden (7.7.25, 201 ObOWi 407/25, Abruf-Nr. 249638). Das BayObLG weist zudem darauf hin, dass der Tatrichter zu der Frage, ob sich ein Betroffener noch vor dem Kreuzungsbereich oder schon in ihm befand, aussagekräftige Feststellungen zu den örtlichen Gegebenheiten treffen muss.

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AUSGABE: VA 10/2025, S. 179 · ID: 50501776

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