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>AutokaufSteinschlag in der Frontscheibe ist nicht Folge eines Unfalls im kaufrechtlichen Sinne

Abo-Inhalt17.09.2025172 Min. Lesedauer

| Ein bei Übergabe vorhandener Steinschlag in der Frontscheibe eines Gebrauchtwagens ist zwar durch ein „mit plötzlicher mechanischer Gewalt von außen einwirkendes Ereignis“ (das ist die gängige versicherungsrechtliche Definition des Unfallbegriffs) entstanden, aber dennoch kein die Unfallfreiheit aufhebender Unfallschaden im kaufrechtlichen Sinne. |

So entschied es das LG Berlin (23.7.25, 15 O 520/24, Abruf-Nr. 249529, eingesandt von RA Bert Handschumacher, Berlin).

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AUSGABE: VA 10/2025, S. 174 · ID: 50505489

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