Okt. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Okt. 2025 abgeschlossen.
>AutokaufSteinschlag in der Frontscheibe ist nicht Folge eines Unfalls im kaufrechtlichen Sinne
Abo-Inhalt17.09.2025172 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Ein bei Übergabe vorhandener Steinschlag in der Frontscheibe eines Gebrauchtwagens ist zwar durch ein „mit plötzlicher mechanischer Gewalt von außen einwirkendes Ereignis“ (das ist die gängige versicherungsrechtliche Definition des Unfallbegriffs) entstanden, aber dennoch kein die Unfallfreiheit aufhebender Unfallschaden im kaufrechtlichen Sinne. |
So entschied es das LG Berlin (23.7.25, 15 O 520/24, Abruf-Nr. 249529, eingesandt von RA Bert Handschumacher, Berlin).
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: VA 10/2025, S. 174 · ID: 50505489
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion