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BerufsrechtRegress des Versicherers gegen die Werkstatt und ein potenzieller Interessenkonflikt beim Anwalt
Erst den Geschädigten gegen den Versicherer vertreten, dann die Werkstatt, in der der Geschädigte hat reparieren lassen, im Regress. Das kommt immer wieder vor. Es wirft die Frage auf, ob das zulässig ist. VA liegen Stellungnahmen von Rechtsanwaltskammern dazu vor: Wenn das Mandat für den Geschädigten abgeschlossen ist, spricht zunächst nichts dagegen, anschließend die Werkstatt zu vertreten. Sollte sich aber während der Bearbeitung ein Interessenkonflikt zeigen, muss reagiert werden.
Ein großer und zunehmend regressaktiver Versicherer muss sich mehr und mehr damit auseinandersetzen, dass die von ihm formulierte Vorteilsausgleichsabtretung von Gerichten als unwirksam eingestuft wird. Das kann bei der Risikoabschätzung zu diesem bisher nicht gesehenen Szenario führen:
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AUSGABE: VA 1/2026, S. 1 · ID: 50649077