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FahrverbotAktuelle Entscheidungen zum Fahrverbot
Auf folgende Entscheidungen zum Fahrverbot ist hinzuweisen:
BayObLG 12.5.25, 202 ObOWi 262/25, Abruf-Nr. 250315
Dass der Betroffene beruflich im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit auf die Nutzung seines Kfz dringend angewiesen ist, genügt für die Annahme einer durch das Fahrverbot ausgelösten unzumutbaren Härte regelmäßig nicht.
BayObLG 30.6.25, 201 ObOWi 405/25, Abruf-Nr. 250314
Angaben des Betroffenen zu den wirtschaftlichen Folgen des Fahrverbots sind mit Blick auf sein Eigeninteresse kritisch zu hinterfragen. Eine Arbeitgeberbescheinigung zur unbedingt drohenden Kündigung kann für das Absehen vom Fahrverbot genügen. Bei Zweifeln ist aber die Vernehmung des Arbeitsgebers erforderlich. Zweifel können durch Arbeitskräftemangel sowie die erhebliche Einarbeitungszeit eines neuen Mitarbeiters nach Kündigung des Mitarbeiters begründet sein.
KG 7.7.25 3 ORbs 110/25, Abruf-Nr. 250320
Ist ein Betroffener einschlägig vorbelastet und hat sich insoweit als uneinsichtig gezeigt, kann er sich in der Regel nicht damit gegen das verwirkte Fahrverbot verteidigen, es treffe ihn privat oder beruflich besonders hart oder stelle sogar eine nachhaltige Existenzgefährdung dar.
AUSGABE: VA 1/2026, S. 11 · ID: 50630619