Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Sept. 2022

Aktuelle GesetzgebungPfändbarkeit der Energiepreispauschale beachten

Abo-Inhalt09.08.20227784 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro ist gesetzlich festgelegt (§§ 112 EStG). Sie dient als Ausgleich für die aktuell hohen Energiepreise und die drastisch gestiegenen erwerbsbedingten Wegeaufwendungen (BT-Drucksache 20/1765, S. 24). Anders als bei der Corona-Prämie im Pflegebereich (§ 150a Abs. 8 SGB XI), bei der die Pfändung schon im Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen ist, macht die gesetzliche Regelung zur EPP keine Aussage zu deren Pfändbarkeit. Der folgende Beitrag klärt auf, was Gläubiger in diesem Zusammenhang beachten müssen. |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: VE 9/2022, S. 162 · ID: 48502923

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte