Sept. 2022
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Aktuelle GesetzgebungPfändbarkeit der Energiepreispauschale beachten
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| Die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro ist gesetzlich festgelegt (§§ 112 EStG). Sie dient als Ausgleich für die aktuell hohen Energiepreise und die drastisch gestiegenen erwerbsbedingten Wegeaufwendungen (BT-Drucksache 20/1765, S. 24). Anders als bei der Corona-Prämie im Pflegebereich (§ 150a Abs. 8 SGB XI), bei der die Pfändung schon im Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen ist, macht die gesetzliche Regelung zur EPP keine Aussage zu deren Pfändbarkeit. Der folgende Beitrag klärt auf, was Gläubiger in diesem Zusammenhang beachten müssen. |
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AUSGABE: VE 9/2022, S. 162 · ID: 48502923
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