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Aktuelle Gesetzgebung1.9.24: ZVS-Formulare werden erneut geändert

Leseprobe17.06.2024695 Min. Lesedauer

| Die ZVS-Formulare bewegen die Gemüter: Zum 1.9.24 steht schon wieder Neues bevor. An diesem Tag tritt die Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung in Kraft (BR-Drucksache 203/24). Hierdurch greift der Verordnungsgeber die Vorschläge der Praxis zur Verbesserung der Handhabbarkeit der Formulare auf. |

Das ändert sich im Einzelnen:

  • In allen Formularen wird der graue Hintergrund in den auszufüllenden Formularfeldern entfernt und durch eine Linie unter dem Formularfeld bzw. bei mehrzeiligen Formularfeldern durch eine durchgängige Linie am linken und unteren Rand des Formularfeldes ersetzt.
  • Es werden die grauen Hintergründe bei den Modulbezeichnungen entfernt und durch Rahmenlinien oben, links und unten ersetzt.
  • Es gibt zusätzliche Eintragungsmöglichkeiten bei Angaben zum Schuldner.
  • Es werden bestimmte Eingabefelder vergrößert.
  • Das Layout wird betr. die Lesbarkeit nach einem Scannen verbessert.
  • Die Nutzung bei Vollstreckung öffentlich-rechtl. Forderungen wird angepasst.
  • Die Forderungsaufstellungen werden übersichtlicher gestaltet.

Vom 1.9.24 bis zum 30.9.25 können Sie die Formulare i. d. F. vom 16.12.22 (BGBl. I S. 2368) weiter verwenden. Ab dem 1.10.25 müssen Sie die Neuformulare nutzten. Die Übergangsfrist für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen wird bis zum 30.9.25 verlängert.

AUSGABE: VE 7/2024, S. 109 · ID: 50043889

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