Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

ForderungsvollstreckungSo pfänden Sie anwaltliche Vergütungsansprüche gegenüber der Staatskasse

Top-BeitragLeseprobe11.06.2024496 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Im Zusammenhang mit Pfändungen sind immer wieder die Vergütungsansprüche von Rechtsanwälten gegenüber der Staatskasse bedeutsam, wenn diese im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (§ 121 ZPO, § 78 FamFG, § 11a ArbG) bzw. in Strafsachen gerichtlich beigeordnet bzw. bestellt (§ 45 RVG) oder im Rahmen der Beratungshilfe tätig geworden sind (§ 44 RVG). Solche Ansprüche sind als reine Geldforderungen pfändbar. Der folgende Beitrag klärt auf. |

1. Allgemeines

Honorarforderungen von Rechtsanwälten sind trotz der in § 43a Abs. 2 BRAO, § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB geregelten Verschwiegenheitspflichten grundsätzlich pfändbar (BFH VE 05, 94; BGH DGVZ 10, 129).

Merke | Um an Informationen zu solchen Forderungen zu gelangen, ist der Rechtsanwalt als Schuldner nach § 807 ZPO verpflichtet, in der eidesstattlichen Versicherung Namen und Anschrift seiner Mandanten sowie die Höhe der ihm gegen diese zustehenden Forderungen anzugeben. Hiervon umfasst sind damit auch Vergütungsansprüche gegenüber der Staatskasse.

2. Pfändung erfordert Beiordnung, Bestellung bzw. Inanspruchnahme von Beratungshilfe

Erst, wenn der Anwalt im Rahmen der Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde bzw. wenn er im Rahmen der Beratungshilfe tätig geworden ist, ist eine Pfändung seiner Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse möglich (LG Nürnberg-Fürth Rpfleger 98, 118). In diesem Rahmen werden dann auch die künftig zu zahlenden Vergütungen von der Pfändung erfasst.

3. Bestimmtheit der zu pfändenden Forderung

Zur Bestimmtheit der zu pfändenden Forderung reicht es aus, wenn das beiordnende und das anweisende Gericht bestimmt sind. Die Angabe der konkreten Beiordnung, also die Bezeichnung des konkreten Rechtsstreits nebst Aktenzeichen, ist nicht erforderlich (LG Nürnberg-Fürth, a. a. O.; Stöber/Rellermeyer, Forderungspfändung, 17. Aufl., Rn. A.99 m. w. N.), allerdings ratsam.

4. Drittschuldnerermittlung

Als Drittschuldner ist die nach bundes- bzw. landesrechtlichen Regelungen zur Vertretung des Fiskus bestimmte Behörde zu bezeichnen:

Übersicht: Vertretungsbefugnis der Länder

Bundesland

Vertretungsbefugnis

Baden-Württemberg

Behörde, die die Bewirkung der geschuldeten Leistung anzuordnen hat (GBl 552 v. 25.9.01)

Bayern

Leitung der Kasse, die die Auszahlung vornimmt (GVBl 98 v. 26.3.19)

Berlin

Generalstaatsanwalt in Berlin (AmtsBl 5556 v. 1.11.17)

Brandenburg

Leiter der Behörde, die die Auszahlung anzuordnen hat (JMBl 116 v. 21.11.17)

Bremen

Präs. des OLG Bremen bzw. OVG Bremen

Präs. des LG / AG Bremen bzw. Bremerhaven

Dir. des AG Bremen-Blumenthal

Präs. des VG Bremen

Dir. des SG Bremen

Dir. des FG Bremen

Dir. des ArbG Bremen-Bremerhaven

Präs. des LAG Bremen

Generalstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Bremen

Leitender Oberstaatsanwalt der STA Bremen bzw. Leiter der Zweigstelle Bremerhaven bzw. Bremen

Leiter der JVA Bremen bzw. Leiter der Teilanstalt Jugendvollzug

(ABl 381 v. 15.4.19)

Hamburg

die für die Justiz zuständige Behörde – Justitiariat (JVBl 13, 2 v. 16.11.12)

Hessen

Leiter der Behörde, die die Auszahlung anzuordnen hat (StAnz 632 v. 19.4.18)

Mecklenburg-Vorpommern

Behörde, die die Auszahlung anzuordnen hat (AmtsBl 13, 3 v. 17.12.12)

Niedersachsen

Behörde, die die Auszahlung anzuordnen hat (MBl 1288 v. 15.9.17)

Nordrhein-Westfalen

Leiter der Behörde, die die Auszahlung anzuordnen hat (JmBl 148 v. 18.6.13)

Rheinland-Pfalz

Justizbehörde, die die Auszahlung anzuordnen hat (GVBl 19, 1 v. 17.10.18)

Saarland

Referenten für Haushaltssachen beim Ministerium der Justiz (AmtsBl 841 v. 24.7.92)

Sachsen

Behörde, die die Auszahlung anzuordnen hat (GVBl 270 v. 10.4.13)

Sachsen-Anhalt

Behörde, die die Auszahlung anordnet (MBl 484 v. 11.12.18)

Schleswig-Holstein

Leiter der Behörde, die die Auszahlung anzuordnen hat (AmtsBl 526 v. 20.7.10)

Thüringen

Leiter der Behörde, die die Auszahlung anzuordnen hat (JMBl 18, 45 v. 21.12.17)

5. Pfändungsmuster

Schritt 1: Einträge in Anlage 4

Antrag_Pfändungsbeschluss_VE3-23_Seite1-1.eps (© IWW Institut)
Bild vergrößern
© IWW Institut
Antrag_Pfändungsbeschluss_VE-11-23_Seite2-2.eps (© IWW Institut)
Bild vergrößern
© IWW Institut

Anlage zu Modul K

der angebliche Anteil des Schuldners an … (Bezeichnung des Bundeslandes) auf Zahlung der gesetzlichen Vergütung wegen der im Wege der ( ) Prozesskostenhilfe ( ) Verfahrenskostenhilfe erfolgten Beiordnung ( ) Pflichtverteidigerbeiordnung im Verfahren vor dem ( ) Amtsgericht ( ) Landgericht ( ) Oberlandesgericht, Az. …

Schritt 2: Einträge in Anlage 5

Entwurf_Pfändungsbeschluss_VE-05-23_Seite3-1.eps (© IWW Institut)
Bild vergrößern
© IWW Institut
Entwurf_Pfändungsbeschluss_VE-07-24_Seite4-1.eps (© IWW Institut)
Bild vergrößern
© IWW Institut

Modul K

Entwurf_Pfändungsbeschluss_VE-07-23_Seite6-1.eps (© IWW Institut)
Bild vergrößern
© IWW Institut

Beachten Sie |

Modul L

Entwurf_Pfändungsbeschluss_EE-S02-23_Seite6-1.eps (© IWW Institut)
Bild vergrößern
© IWW Institut

Schritt 3: Forderungsaufstellung (Anlage 4)

Es ist zwingend die Forderungsaufstellung der Anlage 7 bzw. 8 einzureichen.

  • Reicht der Platz im Texteingabefeld nicht aus, ist es bei softwareunterstützten Formularen zulässig, den Umfang zu erweitern (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 ZVFV).
  • Verwendet der Antragsteller die vom BMJ auf seiner Website bereitgestellten Formulare, können weitere Eintragungen über das Modul K erfolgen oder es kann eine Anlage verwendet werden. In diesem Fall ist im Antragsformular der Anlage 4 Seite 2 darauf hinzuweisen.

6. Pfändungswirkungen

Der Gläubiger ist nach wirksamer Pfändung berechtigt, anstelle des Schuldners einen Antrag auf Festsetzung und Erstattung der Vergütung nach § 55 RVG zu stellen.

AUSGABE: VE 7/2024, S. 122 · ID: 50014810

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte