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StreitwertKlage auf Duldung der Wegnahme eines Stromzählers ist mit Abschlag für sechs Monate zu bewerten
Abo-Inhalt09.07.2024423 Min. Lesedauer
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Abruf-Nr. 225557
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| Der Streitwert für eine Klage auf Duldung der Wegnahme eines Stromzählers kann gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO auf die Höhe der durch den beklagten Kunden an den Versorger zu zahlenden Abschläge für sechs Monate festgesetzt werden (BGH 11.10.21, I ZB 68/20, Abruf-Nr. 225557). |
Der BGH folgt damit der Praxis vieler OLG (z. B. OLG Köln JurBüro 19, 138; OLG Düsseldorf MDR 13, 809; OLG Koblenz NJOZ 2012, 1543 jeweils m. w. N.).
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AUSGABE: VE 8/2024, S. 127 · ID: 48262029
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