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Aug. 2024

NotaranderkontoAbtretung des Kaufpreisanspruchs bei Abwicklung über Notaranderkonto

Abo-Inhalt16.07.2024689 Min. Lesedauer

| In VE 17, 42 haben wir darüber berichtet, dass sich bei einer Abwicklung der Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto das mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandene Pfandrecht auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar erstreckt. Der Auskehrungsanspruch gegen den Notar ist im Verhältnis zur Kaufpreisforderung als ein Nebenrecht im Sinne von § 401 BGB einzuordnen. In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH (2.8.23, VII ZB 28/20, Abruf-Nr. 237030) diese Rechtsprechung auch auf den Fall der Abtretung des Kaufpreisanspruchs übertragen – auch wenn sie zur Sicherung erfolgt. |

Nach Ansicht des BGH stellt der Auskehranspruch gegen den Notar ein Nebenrecht im Verhältnis zur Kaufpreisforderung dar, weil die Beauftragung des Notars mit der Abwicklung des Kaufpreises sicherstellen soll, dass die Ansprüche der Parteien Zug um Zug erfüllt werden. Die Vertragspartner sollen somit vor rechtlichen Nachteilen geschützt werden, die nicht mit dem Inhalt und Zweck der getroffenen Vereinbarungen vereinbar sind. Der Auszahlungsanspruch gegen den Notar entsteht folglich im Rahmen der Vertragsabwicklung und steht, solange die Kaufpreisforderung noch nicht erloschen ist, in engem und unmittelbarem Zusammenhang mit dieser.

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AUSGABE: VE 8/2024, S. 132 · ID: 50072026

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