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Kfz-Versicherung/VerdienstausfallschadenBGH: Subjektbezogener Schadenbegriff auch für Vertrauen des Geschädigten in ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit
| Der VI. Senat des BGH wendet im Hinblick auf den Verdienstausfallschaden nach einem Verkehrsunfall die Grundsätze des subjektbezogenen Schadenbegriffs auch konsequent auf das Vertrauen des Geschädigten in die Richtigkeit der ärztlichen Feststellung an, er sei arbeitsunfähig. Denn der Geschädigte ist insoweit vom medizinischen Wissen des Arztes abhängig. Der Einwand des Schädigers, tatsächlich sei der Geschädigte gar nicht arbeitsunfähig gewesen, geht somit ins Leere. |
Allerdings muss der Geschädigte vortragen und ggf. beweisen, dass die Arbeitsunfähigkeit auf dem Ereignis beruht, das zur Schadenersatzpflicht des Schädigers führte (BGH, Urteil vom 08.10.2024, Az. VI ZR 250/22, Abruf-Nr. 244576).
AUSGABE: VVP 2/2025, S. 2 · ID: 50283091