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PersonalmanagementÜbernahme der Fortbildungskosten: Wann die Rückforderung durch den Arbeitgeber möglich ist
Top-Beitrag Abo-Inhalt 06.08.2024 7 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln
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| Die Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber ist gängige Praxis, um die Qualifikation und Kompetenz der Mitarbeiter zu fördern und Fachkräfte zu binden. Doch was passiert, wenn ein Mitarbeiter den Vermittlerbetrieb verlässt? In solchen Fällen können Rückzahlungsklauseln greifen, die den Mitarbeiter zur Rückzahlung der übernommenen Kosten verpflichten. Die Zulässigkeit solcher Klauseln und die Möglichkeiten der Rückforderung unterliegen jedoch strengen Voraussetzungen. VVP macht Sie nachfolgend damit vertraut. |
AUSGABE: VVP 2/2025, S. 21 · ID: 50099244
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