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Maklervollmacht/MaklervertragWiderruf der Maklervollmacht oder Kündigung des Maklervertrags: Was in den Fällen gilt
Abo-Inhalt 15.01.2025 6 Min. Lesedauer
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| Es kommt immer wieder vor, dass ein Kunde den Maklervertrag kündigt, ohne zugleich die Maklervollmacht zu widerrufen. Oder umgekehrt: Der Kunde widerruft die Maklervollmacht, ohne den Maklervertrag zu kündigen. Ein Leser möchte wissen: Genügt es, nur den Maklervertrag zu kündigen oder nur die Vollmacht zu widerrufen? Welche Konsequenzen ergeben sich in beiden Fällen für den Makler? VVP klärt auf. |
Inhaltsverzeichnis
- Grundsatz: Kunde kann jederzeit das Maklermandat beenden
- Individuell vereinbarte Kündigungsfristen einhalten
- Kündigungsfristen in AGB sind unwirksam
- Nachvertragliche Interessenwahrungspflicht bleibt bestehen
- Kunde widerruft Vollmacht und kündigt Maklervertrag
- Makler darf nicht zur Unzeit kündigen
- Makler bei Treuwidrigkeit an Kündigungsfrist gebunden
AUSGABE: VVP 2/2025, S. 7 · ID: 50279928
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