Logo IWW
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Feb. 2025

BuchauszugAuch bei umfassendem EDV-Zugang Anspruch auf Buchauszug

14.11.2024 2 Min. Lesedauer

| Der Buchauszug nach § 87c Abs. 2 HGB ist für viele Unternehmen ein rotes Tuch. Und so wird versucht, dessen Anforderung zu vermeiden oder zurückzuweisen. Doch die Position der Vertreter ist gerade vor Gericht recht aussichtsreich. Das zeigt aktuell auch ein Fall, den das LG Frankfurt am Main entschieden hat: Der Vertreter hat in dem Fall sogar Anspruch auf Buchauszug, obwohl er einen umfassenden EDV-Zugang hatte. |

Das Unternehmen wollte die Forderung nach dem Buchauszug mit dem Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit verhindern. Aber für das LG ließ sich auch nach einer sachverständigen Prüfung der Umstände nach gerichtlichem Auftrag nicht ausschließen, dass der Vertreter weitere Informationen benötigen könnte oder provisionsrelevante Umstände nicht vollständig im Reporting-System hinterlegt wären. Die Forderung eines Buchauszugs war daher nicht rechtsmissbräuchlich (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.08.2024, Az. 2-21 O 224/20, Abruf-Nr. 244787).

AUSGABE: VVP 2/2025, S. 1 · ID: 50237338

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte