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EinkommensteuerStille Beteiligung an Ihrem Vermittlerbetrieb: Wie muss Mitarbeiter Einkünfte versteuern?
Abo-Inhalt 18.11.2024 3 Min. Lesedauer
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| Leistungsträger an sich zu binden, ist in Zeiten des Fachkräftemangels das Gebot der Stunde. Eine Möglichkeit: Ausgesuchte Mitarbeiter still an Ihrem Vermittlerbetrieb beteiligen. In dem Fall stellt sich die Frage, ob der Mitarbeiter Einnahmen aus der Beteiligung bei den Kapitaleinkünften – und damit nur mit dem Abgeltungsteuersatz – oder bei den Einkünften aus unselbstständiger Arbeit (volle Progression) versteuern muss. Das FG Baden-Württemberg hat aktuell auf Ersteres entschieden. Weil das der Finanzverwaltung missfallen hat, hat sie Revision beim BFH eingelegt. |
AUSGABE: VVP 2/2025, S. 15 · ID: 50234120
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