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Mai 2025

VersicherungsrechtAktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z

Abo-Inhalt31.03.20255 Min. Lesedauer

| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

OLG Nürnberg: Leistungseinstellung per „uno actu“ muss nachvollziehbar begründet werden
Eine Leistungseinstellung durch einen Berufsunfähigkeitsversicherer ist nur dann wirksam, wenn sie nachvollziehbar und detailliert begründet wird. Das gilt auch für den Fall, dass die BU-Rente nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt werden soll und der Berufsunfähigkeitsversicherer aus diesem Grund mit dem Anerkenntnis auch gleichzeitig die Leistungseinstellung erklärt – also eine „uno actu“-Entscheidung trifft (OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.07.2024, Az. 8 U 848/24, Abruf-Nr. 246568).

Krankenversicherung

Private Krankenversicherung: Wann sind Prämienrückzahlungsansprüche verjährt?
Der VN einer privaten Krankenversicherung erlangt bei einem Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen aufgrund einer unwirksamen Prämienanpassung die für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes mit Erhalt der seiner Ansicht nach formal unzureichenden Änderungsmitteilung. Hinsichtlich eines Schadenersatzanspruchs wegen schuldhafter Pflichtverletzung infolge behaupteter Unwirksamkeit von Prämienerhöhungen hat der VN die erforderliche Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände bei einem vorangegangenen Erhalt der entsprechenden Mitteilung der Prämienanpassungen bereits zum Zeitpunkt der Zahlung der jeweiligen Erhöhungsbeträge (BGH, Urteil vom ‌29‌.‌01‌.‌2025‌, Az. IV ZR ‌221‌/‌23, Abruf-Nr. 246846).

Krankentagegeldversicherung

BGH: Herabsetzung des Tagessatzes wegen verringerten Nettoeinkommens nach Klauselersetzung
Eine Ersetzung der durch den BGH im Jahr 2016 für unwirksam erklärten Regelung in § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 durch den Krankentagegeldversicherer auf der Grundlage von § 164 Abs. 1 S. 1 VVG kommt nicht in Betracht, weil die Notwendigkeit der Klauselersetzung im Sinne der vorgenannten Regelung nicht gegeben ist. Für den Krankentagegeldversicherer stellt es keine unzumutbare Härte dar, an einem infolge der Unwirksamkeit der Klausel lückenhaft gewordenen Vertrag festgehalten zu werden (BGH, ‌Urteil vom 12‌.‌03‌.‌2025‌, Az. IV ZR ‌32‌/‌24‌, Abruf-Nr. 247058).

Restschuldversicherung

Abkühlungsphase bei Restschuldversicherungen: BVerfG lehnt Beschwerde als unzulässig ab
Eine Verfassungsbeschwerde gegen den zum 01.01.2025‌ in Kraft getretenen Art. 32 Nr. 2 des Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG) ist gescheitert. Dieser ändert § 7a Abs. 5 VVG dahin, dass der Abschluss von Restschuldversicherungsverträgen zu Allgemein-Verbraucherdarlehen erst eine Woche nach Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags zulässig ist (Abkühlungsphase). Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Es hielt sie für unzulässig, da sie unter anderem den Grundsatz der Subsidiarität nicht wahrt (BVerfG, Beschluss vom 20.12.2024, Az. 1 BvR 1779/24, Abruf-Nr. 246667).

AUSGABE: VVP 5/2025, S. 23 · ID: 50348025

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