Mai 2025
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Firmierung/Datenschutz Wie sich Handelsregistereintrag auf Einzelkauf-leute auswirkt und was bei Inhaberwechsel gilt
Top-BeitragAbo-Inhalt03.04.202510 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungsmakler als Einzelkaufleute auf freiwilliger Basis oder aufgrund der handelsrechtlichen Pflicht im Handelsregister eingetragen werden. Für sie stellen sich dann einige Fragen: Bedarf es formal eines Übertragungsvertrags, insbesondere mit Blick auf den Kundenbestand? Welche Konsequenzen hat die Eintragung für die Maklerkunden und Geschäftspartner? Was ist beim Inhaberwechsel zu beachten, wenn die im Handelsregister eingetragene Einzelfirma fortgeführt wird? VVP klärt auf, was gilt und was alles zu beachten ist. |
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Bild: © yubin - stock.adobe.com / KI-generiert
Inhaltsverzeichnis
- Eingetragene Kaufleute bleiben natürliche Personen
- Handelsregistereintrag lässt Rechtspersönlichkeit unberührt
- Keine Bestandsübertragung beim selben Geschäftsinhaber
- Vermittlererlaubnis bleibt beim selben Geschäftsinhaber
- Fortführung der e. K.-Firma nach Inhaberwechsel
- Bestandsübertragung bei neuem Geschäftsinhaber
- Datenschutz: Ist neuer Geschäftsinhaber eines e. K. Dritter?
- Neuer Inhaber: Keine Übertragung der Vermittlererlaubnis
- Exkurs: Einzelfirma e. K. wird in GmbH umgewandelt
AUSGABE: VVP 5/2025, S. 16 · ID: 50350608
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