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VermittlerrechtBeratungsverzicht darf vorformuliert sein – gesondertes Dokument ist nicht erforderlich

Abo-Inhalt14.03.20254 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht, und Rechtsanwalt Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte, Berlin

| Ein Beratungsverzicht nach § 6 Abs. 3 VVG darf auch auf vorformulierten Formularen erfolgen, sofern er optisch deutlich hervorgehoben und eigenhändig unterschrieben ist. Ein gesondertes Dokument ist nicht erforderlich, um wirksam auf eine Beratung und ggf. auch auf die Dokumentation dieser Beratung zu verzichten. Dies hat das OLG Nürnberg für einen vom Versicherer verwendeten Beratungsverzicht entschieden. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Praxis. |

ID: 50353963

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