Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Juli 2025

Lohnabrechnung/PersonalmanagementLAG Köln: Lohnabrechnungen sind kein Schuldanerkenntnis

Abo-Inhalt24.06.20251 Min. Lesedauer

| Eine Lohnabrechnung stellt eine Wissenserklärung und keine rechtsgestaltende Willenserklärung dar. Sprich: Der Mitarbeiter kann aus der Lohnabrechnung nicht ohne Weiteres ableiten, dass es sich um eine Willenserklärung im Sinne eines deklaratorischen oder konstitutiven Schuldanerkenntnisses handelt, die auf Bestätigung oder gar Veränderung der Rechtslage gerichtet ist. Das hat das LAG Köln klargestellt und damit die Arbeitgeber-Position gestärkt. |

Im Urteilsfall war auf der Lohnabrechnung eines Mitarbeiters irrtümlich eine Gutschrift zu seinen Gunsten in Höhe von rund 7.000 Euro ausgewiesen. Der Mitarbeiter forderte die Auszahlung dieses Betrags und machte zudem Schadenersatz geltend. Dem widersprach das LAG: Eine Lohnabrechnung gibt den Mitarbeitern einen klaren Überblick über Zahlungen, Abzüge und Sozialversicherungsbeiträge. Sie stellt sicher, dass alle Beteiligten nachvollziehen können, wie sich das Gehalt zusammensetzt. Die Lohnabrechnung hat jedoch nicht den Zweck, streitig gewordene Ansprüche endgültig festzulegen. Bei Irrtum kann grundsätzlich keine Seite die andere am Inhalt der Mitteilung festhalten. Folge: Der Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Zahlung (LAG Köln, Urteil vom 28.01.2025, Az. 7 SLa 378/24, Abruf-Nr. 247140).

AUSGABE: VVP 7/2025, S. 1 · ID: 50419769

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte