Gesetzesvorhaben/DarelehensvermittlungVermittlung von Raten- und Verbraucherkrediten ab 2026 reguliert: Neue Erlaubnis nach § 34k GewO
| Ab dem 20.11.2026 benötigen alle Vermittler, die allgemeine Verbraucherdarlehen – also Raten- oder Verbraucherkredite – vermitteln, eine Erlaubnis nach dem neuen § 34k GewO. Dies sieht der am 23.06.2025 veröffentlichte Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Abruf-Nr. 249138) vor. Die bislang erforderliche Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO wird dann entfallen. |
Vermittlung von Ratenkrediten wird an § 34i GewO angelehnt
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