Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Aug. 2025

Gesetzesvorhaben/DarelehensvermittlungVermittlung von Raten- und Verbraucherkrediten ab 2026 reguliert: Neue Erlaubnis nach § 34k GewO

Abo-Inhalt17.07.202520 Min. LesedauerVon Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte, Berlin

| Ab dem 20.11.2026 benötigen alle Vermittler, die allgemeine Verbraucherdarlehen – also Raten- oder Verbraucherkredite – vermitteln, eine Erlaubnis nach dem neuen § 34k GewO. Dies sieht der am 23.06.2025 veröffentlichte Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Abruf-Nr. 249138) vor. Die bislang erforderliche Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO wird dann entfallen. |

Vermittlung von Ratenkrediten wird an § 34i GewO angelehnt

ID: 50464594

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte