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Apr. 2025

AGGMitarbeiter wird wegen Geschlechts diskriminiert: Wer nicht einschreitet, riskiert Schadenersatz

Abo-Inhalt11.04.20252 Min. LesedauerVon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

| Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein neuer Patient, für dessen Behandlung Sie eine Zahnärztin eingeplant haben, „wünscht“ sich lieber eine Behandlung durch einen Mann. Dem kommen Sie nach und Sie bekommen von Ihrer Mitarbeiterin eine Klage auf den Tisch, weil sie sich diskriminiert fühlte. Glauben Sie nicht? Und doch hatte in einem solchen Fall die Klage der Mitarbeiterin Erfolg (Landesarbeitsgericht [LAG] Baden-Württemberg Urteil vom 20.11.2024, Az. 10 Sa 13/24). Der Fall betrifft zwar ein Architekturbüro, ist aber auch auf Zahnarztpraxen übertragbar. |

Die Schadenersatzforderung von 84.300 Euro ...

AUSGABE: ZP 4/2025, S. 2 · ID: 50359950

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