Apr. 2025
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BerufsrechtEinteilung zum Notfalldienst bei Betrieb von (mehreren) Zweigpraxen
Abo-Inhalt11.04.20254 Min. LesedauerVon RA, FA MedR und Zahnarzt Dr. Stefan Droste, LL. M., Kanzlei am Ärztehaus, Münster
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Hinweis an Redaktion
| Die Heranziehung zum Notfalldienst am Standort einer nicht im Kammerbezirk gelegenen Zweigpraxis muss nicht zwingend faktormindernd bei der Einteilung zum Notfalldienst der Hauptpraxis berücksichtigt werden (Oberverwaltungsgericht [OVG] NRW, Urteil vom 03.09.2024, Az. 13 A 2243/21). |
Inhaltsverzeichnis
AUSGABE: ZP 4/2025, S. 5 · ID: 50367793
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