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StrafrechtTod nach Zahnbehandlung – Bewährungsstrafe für Anästhesisten
Abo-Inhalt03.04.20254 Min. LesedauerVon RA Philipp Ungeheuer, LL.M., Rechtsanwälte, Bonn, Berlin, Baden-Baden
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| Nach dem Tod eines Patienten, der sich für seine Behandlung in einer Zahnarztpraxis eine Vollnarkose gewünscht hatte, wurde der hinzugezogene Anästhesist vom Landgericht (LG) Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das LG befasste sich in seinem Urteil vom 12.07.2024 auch mit der Frage, inwieweit sich die ebenfalls angeklagte behandelnde Zahnärztin strafrechtlich verantworten musste (Az. 602 Ks 2/23). |
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AUSGABE: ZP 4/2025, S. 3 · ID: 50354974
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