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ArbeitsrechtSieben Mythen zur krankheitsbedingten Kündigung – aufgedeckt von einem Arbeitsrichter
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| Die meisten Zahnarztpraxen sind personell „auf Kante genäht“. Daher gefährden Beschäftigte, die ständig oder dauerhaft krank sind, den Praxiserfolg. Doch ist in solchen Fällen eine Kündigung so einfach möglich? Die krankheitsbedingte Kündigung gehört zu den komplexesten Fällen des Kündigungsrechts. Sie betrifft die personenbedingte Kündigung und unterliegt strengen Voraussetzungen. Doch es kursieren zahlreiche Mythen, die nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber verunsichern. Sieben solcher weitverbreiteten Irrtümer klärt dieser Beitrag auf. |
Inhaltsverzeichnis
- Mythos 1: Eine lange Krankheit rechtfertigt automatisch eine Kündigung
- Mythos 2: Eine Kündigung ist auch ohne BEM wirksam
- Mythos 3: Kurze, häufige Erkrankungen sind weniger problematisch als Langzeiterkrankungen
- Mythos 4: Die Kündigung ist wirksam, wenn sie vom Betriebsrat abgesegnet wurde
- Mythos 5: Eine Kündigung während der Krankschreibung ist grundsätzlich unzulässig
- Mythos 6: Kündigung kann ohne Abmahnung erfolgen
- Mythos 7: Der Arbeitgeber kann allein auf Basis von Fehlzeiten kündigen
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AUSGABE: ZP 11/2025, S. 7 · ID: 50573474
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