PatientenversorgungEuGH-Urteil zur Telemedizin: Was gilt bei grenzüberschreitender Versorgung?
| Der EuGH (Europäische Gerichtshof) stellt klar, dass telemedizinische Leistungen nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats zu erbringen sind, in dem der Dienstleister ansässig ist, nationale Vorschriften sind hingegen für solche grenzüberschreitenden telemedizinischen Leistungen nicht anwendbar (Urteil vom 11.09.2025, Az. C-115/24). |
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AUSGABE: ZP 12/2025, S. 7 · ID: 50624646