Sept. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Sept. 2025 abgeschlossen.
EntgelttransparenzgesetzAuskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz
Abo-Inhalt08.09.2025110 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
LAG Köln
| Die Auskunftsansprüche nach dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) verpflichten den ArbG nur zur Auskunft für das vor dem Antrag liegende Jahr. Dies folgt aus § 11 Abs. 3 S. 2 EntgTranspG. |
Sachverhalt
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: AA 9/2025, S. 149 · ID: 50522224
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion