Sept. 2025
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ArbeitsentgeltWenn der ArbG das Gehalt in Kryptowährung zahlen möchte: Das muss beachtet werden!
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| Eine Vergütung in Kryptowährung kann nach einer aktuellen BAG-Entscheidung (16.4.25, 10 AZR 80/24, Abruf-Nr. 247917) als Vergütungsbestandteil in Form eines Sachbezugs vereinbart werden, solange keine Schutzvorschriften zugunsten des ArbN (wie z. B. die Pfändungsfreigrenzen) verletzt werden. Was ist beim Arbeitsvertrag in der Praxis zu beachten? |
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AUSGABE: AA 9/2025, S. 159 · ID: 50522225
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