Dez. 2025
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Öffentlicher DienstGesamtschwerbehindertenvertretung oder Gesamtpersonalrat: Wer ist zuständig?
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BAG| Ist bei Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst nach den einschlägigen (landes-)personalvertretungsrechtlichen Vorschriften der Gesamtpersonalrat zu beteiligen, folgt aus dem Prinzip des Gleichlaufs der Beteiligungsebenen auch im Bereich der einstufigen Verwaltung für die schwerbehindertenvertretungsrechtliche Beteiligung die Zuständigkeit der Gesamtschwerbehindertenvertretung. |
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AUSGABE: AA 12/2025, S. 206 · ID: 50631103
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