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PandemieQuarantäne wegen Corona-Infektion und die Folgen für Zahlungsansprüche nach § 56 IfSG

Abo-Inhalt08.12.202552 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

| Die rechtlichen Folgen der Corona-Pandemie ab Frühjahr 2020 sind auch fünf Jahre nach Ausbruch der Pandemie noch nicht vollständig bewältigt. In mehreren Entscheidungen hat aktuell das BVerwG zur Frage Stellung genommen, wann ein infektionsschutzrechtlicher Erstattungsanspruch nach § 56 IfSG besteht. |

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AUSGABE: AA 12/2025, S. 215 · ID: 50631300

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