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TarifbindungBetriebliche Übung auf Tariflohnerhöhung?
| Gibt ein ArbG in der Vergangenheit einem außertariflich beschäftigten Angestellten die für die Branche vereinbarten Tariflohnerhöhungen in vollem Umfang auf sein gesamtes Gehalt weiter, hindert ihn kein Anspruch aus betrieblicher Übung daran, künftig Tariflohnerhöhungen nur noch auf den dem Tariflohn entsprechenden Teil des Gehalts weiterzugeben. |
Zu diesem Ergebnis kam das LAG Köln (19.2.25, 4 SLa 399/24, Abruf-Nr. 248017). Sei der ArbG nicht tarifgebunden, entstehe regelmäßig lediglich ein Anspruch des ArbN auf Fortzahlung dieses erhöhten Entgelts, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des ArbG, auch künftige Tarifentgelterhöhungen weiterzugeben. Ein nicht tarifgebundener ArbG wolle sich grundsätzlich nicht für die Zukunft der Regelungsmacht der Verbände unterwerfen. Dies sei gerade Sinn des nicht erfolgten Beitritts zum Arbeitgeberverband.
AUSGABE: AA 7/2025, S. 112 · ID: 50460427