Juli 2025
Zwangsvollstreckung
Ist niemand da, muss keine Zustellung „versucht“ werden
07.07.2025
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KanzleiorganisationKanzleisoftware blockiert den beA-Versand …
Abo-Inhalt07.07.202571 Min. Lesedauer
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LAG
Baden-Württemberg
| Misslingt die elektronische Übermittlung, ist eine Ersatzeinreichung nach § 46g S. 3 ArbGG zwingend. Zudem dürfen eidesstattliche Versicherungen nach § 46c Abs. 3 S. 3 ArbGG nicht als einfache Anlagen übermittelt werden. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
AUSGABE: AA 7/2025, S. 118 · ID: 50409159
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