AKAnwalt und Kanzlei
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Wiedereinsetzung„Eigentlich perfekte Organisation“ schadet
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BGH| Anwälte stellen sich nach dem BGH selbst schnell ein Bein, wenn sie organisatorische Abläufe in ihrer Kanzlei durch eine „unglückliche Wortwahl“ abschwächen oder die Zuständigkeiten bei der Fristenkontrolle „wachsweich“ handhaben. |
Entscheidungsgründe
Ausgabe: 1/2025, S. 3 · ID: 50224710
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