Mai 2025
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FristenmanagementBAG lenkt ein: Auf Aktenvermerke können Sie sich verlassen
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entscheidung
BAG| Im vergangenen Jahr signalisierte das BAG, dass es sich der BGH-Rechtsprechung zur anwaltlichen Fristenkontrolle anschließen würde. Dies ist nun geschehen. Ein Anwalt darf sich bei laufenden Rechtsmittelbegründungsfristen auf Aktenvermerke verlassen. Der zwingende zusätzliche Blick in den Fristenkalender gilt nicht mehr. |
Sachverhalt
AUSGABE: AK 5/2025, S. 76 · ID: 50352598
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