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Mai 2025

FristenmanagementBAG lenkt ein: Auf Aktenvermerke können Sie sich verlassen

Abo-Inhalt15.05.20252 Min. LesedauerVon Christian Noe B. A., Göttingen

| Im vergangenen Jahr signalisierte das BAG, dass es sich der BGH-Rechtsprechung zur anwaltlichen Fristenkontrolle anschließen würde. Dies ist nun geschehen. Ein Anwalt darf sich bei laufenden Rechtsmittelbegründungsfristen auf Aktenvermerke verlassen. Der zwingende zusätzliche Blick in den Fristenkalender gilt nicht mehr. |

Sachverhalt

AUSGABE: AK 5/2025, S. 76 · ID: 50352598

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