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Mai 2025

WiedereinsetzungFür Weiterleitung braucht „falsches“ Gericht Zeit

Abo-Inhalt05.05.20252 Min. LesedauerVon Christian Noe B. A., Göttingen

| Wenn Anwälte Fristen bis auf den letzten Tag ausnutzen, steigern sie ihre Sorgfaltspflichten, da sie bewusst auf zeitliche Puffer verzichten. Übermitteln sie dann noch versehentlich an das falsche Gericht, ist nach dem VGH Baden-Württemberg keine rechtzeitige Weiterleitung mehr möglich. Zudem müssen Anwälte die neuen längeren Postlaufzeiten beachten. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

AUSGABE: AK 5/2025, S. 75 · ID: 50331072

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