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StrafrechtParteiverrat durch Vertretung nach Mediation?

Abo-Inhalt11.12.2025267 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

| Vorsicht ist geboten, wenn der Rechtsanwalt, der als Mediator tätig gewesen ist, nach Scheitern der Mediation eine der Mediationsparteien in einem Prozess vertreten soll. Ggf. steht der Verdacht des Parteiverrats (§ 356 Abs. 1 StGB) im Raum. |

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AUSGABE: AK 12/2025, S. 202 · ID: 50562757

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