Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Dez. 2025 abgeschlossen.
VideoverhandlungWhatsApp statt Sitzungssaal: Aussage per Video möglich
| Kleine Smartphone-Displays haben vor Gericht eigentlich keine Chance. Das AG Dortmund erlaubte jetzt eine Zeugenaussage im Termin per WhatsApp (27.3.25, 729 OWi-268 Js 298/25-30/25, Abruf-Nr. 248825). Das Gericht machte es ausdrücklich von dem Einverständnis des Zeugen abhängig. |
Der Angeklagte legte Einspruch gegen ein Fahrverbot wegen eines Rotlichtverstoßes ein. Als Landschaftsgärtner war er auf sein Auto angewiesen. Im Gerichtstermin sollte sein Arbeitgeber die drohenden massiven wirtschaftlichen Folgen bestätigen. Da dieser nicht persönlich für eine Aussage anreisen würde, schlug der Angeklagte einen Videoanruf per WhatsApp über sein Mobiltelefon vor. Das Gericht stimmte zu, wies den Zeugen und den Betroffenen aber ausdrücklich darauf hin, dass das Telefonat „datenschutzrechtlich problematisch“ sein könnte. Da beide einverstanden waren, wurde das Telefonat als audiovisuelle Vernehmung des Zeugen (§ 247a StPO) beschlossen. Das Gericht hielt die Aussage für nachvollziehbar, nicht aufgebauscht und nicht für eine reine Gefälligkeit.
Praxistipp | Regen Sie einen Videoanruf an, wenn ein Zeuge sonst nicht oder nicht rechtzeitig vernommen werden kann. Die Richter knüpften dies hier auch nicht an die Nutzung sicherer Messenger-Dienste oder digitaler Anwendungen. Allerdings lehnen Gerichte die Zuschaltung per Smartphone meist ab, da die Bildschirme zu klein und nicht alle Beteiligten auf einmal zu sehen sind (AK 24, 4).
- Gerichtsverhandlung per Video: Unter bestimmten Umständen genügt auch die Tonübertragung, AK 22, 55
AUSGABE: AK 12/2025, S. 199 · ID: 50447245