Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2025 abgeschlossen.
ArbeitsrechtBAG: Befristeter Arbeitsvertrag – Wann die Kündigung in der Probezeit möglich ist
| Vereinbart ein Unternehmen mit einem Mitarbeiter eine Probezeit, die der Gesamtdauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist das in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam. Das Unternehmen kann das Arbeitsverhältnis trotzdem ordentlich kündigen. Dies hat das BAG im Fall eines Serviceberaters/Kfz-Meisters entschieden. |
Ein Autohaus stellte einen Mann zum 01.09.2022 für sechs Monate als Serviceberater/Kfz-Meister ein. Im Arbeitsvertrag vereinbarte es eine Probezeit von sechs Monaten. Das Arbeitsverhältnis sollte während der Probezeit „beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden“ können. Nach knapp zwei Monaten kündigte das Autohaus dem Kfz-Meister – mit einer Frist von zwei Wochen gemäß § 622 Abs. 3 BGB. Es kam zum Streit, ob und wenn ja, wann diese Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet hat.
AUSGABE: ASR 5/2025, S. 2 · ID: 50333356