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Mai 2025

WiderrufsrechtNeue BGH-Entscheidung erfordert noch mehr Sorgfalt bei den Widerrufsbelehrungen

Abo-Inhalt27.03.20252 Min. Lesedauer

| Werkstätten im Pannendienst oder beim Hol- und Bringservice, aufgepasst: Wann immer der Vertrag zwar Auge in Auge mit dem Kunden, aber nicht in den Geschäftsräumen der Werkstatt (weil am Straßenrand oder beim Kunden zu Hause) geschlossen wird, ist das – wenn der Kunde als Verbraucher handelt – ein außerhalb der Geschäftsräume geschlossener Vertrag (§ 312 b BGB). Der Verbraucher muss also über sein Widerrufsrecht belehrt werden, und ihm muss das vorbereitete Widerrufsformular übergeben werden. |

Voraussetzung für Widerrufsrecht: Der Kunde handelt als Verbraucher

AUSGABE: ASR 5/2025, S. 5 · ID: 50363720

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