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SchadenersatzStark verschmutzter Betriebs-Pkw: Arbeitnehmer muss für über das Normalmaß hinausgehende Gebrauchsspuren aufkommen
| Überlässt der Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen unternehmenseigenen Pkw, ist der Mitarbeiter verpflichtet, das ihm überlassene Fahrzeug pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen, kann der Arbeitgeber Schadenersatz verlangen. Das zeigt ein Fall einer Kfz-Karosseriewerkstatt vor dem LAG Köln. |
Eine Kfz-Karosseriewerkstatt verfügt über unternehmenseigene Fahrzeuge, die sie bei Bedarf Kunden und Mitarbeitern überlässt. Im Mai 2021 gab sie einem Mitarbeiter aufgrund einer mündlichen Vereinbarung einen Pkw, Baujahr 2015, für seinen Arbeitsweg. Sie überließ dem Mitarbeiter das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand. Spätestens seit dem 20.01.2023 war der Mitarbeiter arbeitsunfähig erkrankt. Er gab das Fahrzeug an diesem Tag an seine Arbeitgeberin zurück. Bei Rückgabe war der Innenraum stark verschmutzt und fleckig. Zudem roch das Fahrzeug stark nach Zigarettenrauch, und es waren Brandlöcher zu erkennen. Dies stellte ein von der Arbeitgeberin beauftragter Kfz-Sachverständiger fest. Die Kfz-Karosseriewerkstatt forderte daher Schadenersatz von ihrem Mitarbeiter – und bekam in beiden Instanzen recht.
AUSGABE: ASR 5/2025, S. 4 · ID: 50361035