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Mai 2025

RestwertOLG München: Finanzierte Fahrzeuge gehören nicht in die Restwertbörsen

Abo-Inhalt04.03.20252 Min. Lesedauer

| Zu der Frage, ob die Ermittlung des Restwerts von finanzierten Fahrzeugen nach einem Unfallschaden auf dem Sondermarkt im Internet erfolgen muss, wie es der BGH für Leasingfahrzeuge entschieden hat, liegt nun eine obergerichtliche Entscheidung aus München vor. ASR stellt das Urteil vor. |

Anschaffung des Fahrzeugs im alleinigen Interesse des Darlehensnehmers

AUSGABE: ASR 5/2025, S. 6 · ID: 50338815

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