Jan. 2025
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HaftungsrechtBGH-Urteil zeigt: Bei Anlage eines Verweilkatheters ist besondere Sorgfalt geboten!
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| Verweilkatheter spielen im Krankenhausalltag in verschiedenen Behandlungskonstellationen immer wieder eine Rolle. Muss für eine fehlerhafte Anlage eines Katheters auch dann gehaftet werden, wenn der Gesundheitsschaden beim Patienten erst später eintritt? Und was ist bei der Katheteranlage zu beachten? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu wichtige Feststellungen getroffen (Urteil vom 02.07.2024, Az. VI ZR 363/23). Zwar ist der Fall in der Geburtshilfe angesiedelt. Aber auch Chefärzte anderer Fachrichtungen sind gut beraten, nachgeordnete Mitarbeiter auf besondere Sorgfalt hinzuweisen. |
Inhaltsverzeichnis
- Neugeborenes muss in Uniklinik verlegt werden
- Nach Komplikationen bei Anlage des Katheters muss der linke Unterarm amputiert werden
- Gutachterkommission sieht Behandlungsfehler der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
- BGH sieht insgesamt drei Behandlungsfehler
- Zeitlicher Versatz hindert nicht die haftungsbegründende Kausalität
- Schlussfolgerungen für behandelnde (Chef-)Ärzte
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AUSGABE: CB 1/2025, S. 11 · ID: 50241107
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