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CBChefärzteBrief

KardiologieWie ist die Entfernung eines Eventrecorders zu berechnen?

16.12.20244076 Min. Lesedauer

| Frage: „Wir haben bei einem Privatpatienten einen Eventrecorder entfernt. Welche GOÄ-Ziffer können wir dafür abrechnen?“ |

Antwort: Offizielle Empfehlungen (z. B. von Ärztekammern) liegen uns nicht vor. Wir würden für die Entfernung eines Eventrecorders die Nr. 2354 GOÄ analog empfehlen. Daneben kann bei ambulanter Durchführung der Zuschlag nach Nr. 442 GOÄ berechnet werden.

AUSGABE: CB 1/2025, S. 2 · ID: 50257507

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