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KrankenhausabrechnungDürfen Krankenhäuser auch bei Notfällen die vorstationäre Pauschale berechnen?
| Eine vorstationäre Krankenhausbehandlung gemäß § 115a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V setzt voraus, dass mithilfe der durchgeführten diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen abgeklärt wird, ob eine stationäre Behandlung notwendig ist. Maßnahmen, die auch im Rahmen einer ambulanten Notfallbehandlung hätten erfolgen können, sind keine vorstationäre Behandlung und lösen daher keine vorstationäre Kostenpauschale aus. Doch haben Krankenhäuser auch dann Anspruch auf die vorstationäre Kostenpauschale, wenn zwar eine vertragsärztliche Verordnung zugrunde liegt, der Patient aber notfallmäßig behandelt wird? Darüber hat Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden (Urteil vom 20.11.2024, Az. L 16 KR 41/22). |
AUSGABE: CB 6/2025, S. 17 · ID: 50360150