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NeurologieIst eine Ergotherapie im Rahmen einer Parkinsonkomplextherapie als Wahlleistung abrechenbar?
Abo-Inhalt29.09.202585 Min. LesedauerVon beantwortet von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen, PVS Büdingen
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| Frage: „In der Neurologie wurde im Rahmen einer Parkinsonkomplextherapie eine Ergotherapie durchgeführt. Kann der Chefarzt der Abteilung diese als Wahlleistung abrechnen? Wenn ja mit welchen Ziffern?“ |
Antwort: Diese Leistungen können der „Krankengymnastik und Übungsbehandlung“ des Abschnitts E der GOÄ (physikalisch-medizinische Leistungen) zugeordnet werden, sofern es sich auf die Motorik bezogene Behandlungen handelt (z. B. Nr. 510 GOÄ).
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