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CBChefärzteBrief
Dez. 2025

>NotfallmedizinLSG sieht Kurzbehandlung als nicht stationär an – dokumentieren Sie Ihre Aufnahmeentscheidung!

Abo-Inhalt08.10.202564 Min. LesedauerVon RA Malte Brinkmann, armedis Rechtsanwälte, Seesen

| Zählt die Behandlung eines Patienten in der zentralen Notaufnahme  (ZNA), bei der das Krankenhaus nur kurzzeitig eigene Mittel einsetzt als vollstationär oder nicht? Über diese Frage haben schon mehrere Gerichte im Bundesgebiet unterschiedlich entschieden. Während das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg eine 16-minütige Notfallbehandlung auf der Intensivstation eines Krankenhauses als stationäre Behandlung wertet (Urteil vom 18.03.2024, Az. L 4 KR 1217/22, CB 07/2024, Seite 14 f.), sah das LSG Nordrhein-Westfalen eine 23-minütige erfolglose Reanimation in der ZNA nicht als stationäre Behandlung (Urteil vom 11.06.2025, Az. L 10 KR 353/24 KH). Das Urteil des LSG NRW zeigt zweierlei: Erstens ist immer eine Betrachtung des Einzelfalls notwendig, zweitens kommt es darauf an, wie gut das Krankenhaus die Behandlung dokumentiert hat. |

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AUSGABE: CB 12/2025, S. 18 · ID: 50571624

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